WIR SORGEN FÜR DIE SICHERHEIT UNSERER KINDER

Von ALUGARD als Spezialisten für Sicht- und Sonnenschutz erwarten die Kunden eine sichere und dabei auch normgerechte Ausführung. Kindersicherheit hat dabei oberste Priorität - und in diesem Bereich gibt es eine wichtige, gesetzliche Vorschrift, die maßgeblich unsere Produkte und deren Bedienbarkeit beeinflusst.

ALUGARD Produkte sind nach DIN EN 13120 ausgestattet.


Montagehöhe unbekannt, Kettenbedienung

Bedienlängen bei Sonnenschutz mit Kettenbedienung und Abreißsystem.

Hier gibt es zwei Lösungen:

  1. Der Kettenverbinder öffnet bei 6 Kg Gewicht, Kettenlänge maximal 2/3 Anlagenhöhe.
  2. Der Kettenspanner arretiert die Kette an der Wand, die Kettenlänge ist gesetzlich auf 100 cm begrenzt.

             


Montagehöhe bekannt, Kettenbedienung

Bedienlängen bei Sonnenschutz mit Kettenbedienung und Abreißsystem.

Hier gibt es zwei Lösungen:

  1. Der Kettenverbinder öffnet bei 6 Kg Gewicht, Kettenlänge entspricht der Montagehöhe minus 60 cm.
  2. Der Kettenspanner arretiert die Kette an der Wand, die Kettenlänge entspricht der Montagehöhe minus 150 cm.

              


Montagehöhe unbekannt, Schnurbedienung

Bedienlängen bei Sonnenschutz mit Schnurbedienung und Arretierung.


Hier gibt es eine Lösung:

  1. Die Schnurlänge ist gesetzlich auf 100 cm begrenzt, es muss ein Schnurwickler montiert werden.

        


Montagehöhe bekannt, Schnurbedienung

Bedienlängen bei Sonnenschutz mit Schnurbedienung und Arretierung.

Hier gibt es eine Lösung:

  1. Die Schnurlänge beträgt Montagehöhe minus 150 cm.

        


Was muss ich unbedingt beachten?

Bitte beachten Sie, dass alle Ketten- und Schnüre mit den beiliegenden Haltern an der Wand in einer Höhe von 150 cm arretiert werden müssen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Fachverkäufer in den Baumärkten bzw. Fachhandel / Raumausstatter.

EN 13120 / ProdSG

Die bisher aktuelle Europäische Norm für die Sicherheit von Kindern (DIN EN 13120:2009) im Zusammenhang mit dem innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz an Fenstern und Balkon- oder Terrassentüren setzte auf die freiwillige Kennzeichnung von Warnhinweisen an den Produkten sowie in den Montage- und Bedienungsanleitungen.

Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission die Vorschriften und Normen bezüglich Kindersicherung überarbeiten lassen und dieses als Mandat an das Europäische Komitee für Normung (CEN) gegeben.

Die rechtliche Grundlage für die mandatierte Eigenschaft Kindersicherheit ergibt sich aus der EURichtlinie 2001/95/EG „Allgemeine Produktsicherheit“, die in Deutschland durch das „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“ (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) umgesetzt wird.

Die neue Norm gilt europaweit ab 01.09.2014.

Bitte beachten Sie jedoch im eigenen Interesse auch Hinweise in der Presse/Fachpresse zu diesem Thema.

Im Geltungsbereich sind Produkte, die vor oder in dem Fenster oder zwischen zwei nicht verschweißten Scheiben oder irgendwo im innenliegenden Bereich eines Gebäudes montiert werden. Zum Geltungsbereich gehören alle innenliegenden Sicht- und Sonnenschutzprodukte, unabhängig von deren Konstruktion und der Art der verwendeten Werkstoffe.

Wichtiger Hinweis! Die hier erwähnten Texte beschreiben nur die wichtigsten Teile der EN 13120 sowie der dazugehörigen Prüfnormen EN 16433 und EN 16434.

Die kompletten Texte und die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte den offiziellen Normen bzw. den aktuellen Normentwürfen. Aus urheberrechtlichen Gründen dürfen wir diese nicht veröffentlichen.

(Download z.B unter www.beuth.de)


Warnhinweis auf Produkten

Mit dem Warnhinweis sind Sonnenschutz Produkte oder Sicherheitseinrichtung und Montage-/Bedienungsanleitung zu kennzeichnen.
Der Warnhinweis muss am Produkt oder an der Sicherheitseinrichtung und in der Montage-/Bedienungsanleitung aufgeführt sein. Vom Fachbetrieb wird erwartet, dass er die Endkunden auf die möglichen Gefahren hinweist und die Funktionsweise der Sicherheitseinrichtung erläutert.

Alle Beteiligten haben eine geteilte Verantwortung.

  • Der Hersteller ist verantwortlich dafür, dass alle Bestandteile des Produktes in Übereinstimmung mit den geltenden Normen und Gesetzen gefertigt und geliefert werden.
  • Der Fachbetrieb ist dafür verantwortlich, dass die Endkunden über mögliche Risiken aufgeklärt und die Produkte fachgerecht ausgemessen und montiert werden.

Broschüre zum Download

Alugard_Kindersicherheit.pdf